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Winterdienst
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IMPRESSUM

Gemäß § 5 der Straßenreinigungs- satzung der Stadt Köln vom 20.12.1999 müssen Gehwege sofort, nachdem es geschneit hat, geräumt werden.

Eine Ausnahme wird bei Schneefall nach 20:00 Uhr gemacht.

In diesem Falle reicht es, die Zu- und Gehwege am nächsten Morgen zu räumen.

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Aber welcher Hauseigentümer oder Objektverwalter hat schon die Zeit, bei Schneefall umgehend zu reagieren?


Der Bisdorff-Winterdienst nimmt Ihnen alle Pflichten ab.

Pünktlich, zuverlässig und Preiswert!

Der entsprechende Versicherungs- schutz für den Fall des Falles ist bei uns natürlich selbstverständlich und wird auf Wunsch nachgewiesen.

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WINTERDIENST

Sind Sie gerüstet für den Winter?
Wir sind jedenfalls vorbreitet und würden uns freuen, Ihnen ein Angebot machen zu können.

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NOTDIENST

Haben Sie sich ausgesperrt? Rohrbruch? Oder brauchen Sie schnell einen zuverlässigen und erfahrenen Handwerker?

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KONTAKT

Not am Mann? Oder gar ein Notfall? Oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? Dann treten Sie mit uns in Kontakt.

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