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Gemäß § 5 der Straßenreinigungs- satzung der Stadt Köln vom 20.12.1999 müssen Gehwege sofort, nachdem es geschneit hat, geräumt werden.
Eine Ausnahme wird bei Schneefall nach 20:00 Uhr gemacht.
In diesem Falle reicht es, die Zu- und Gehwege am nächsten Morgen zu räumen.
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Aber welcher Hauseigentümer oder Objektverwalter hat schon die Zeit, bei Schneefall umgehend zu reagieren?
Der Bisdorff-Winterdienst nimmt Ihnen alle Pflichten ab.
Pünktlich, zuverlässig und Preiswert!
Der entsprechende Versicherungs- schutz für den Fall des Falles ist bei uns natürlich selbstverständlich und wird auf Wunsch nachgewiesen.
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